Was ist die 5-R-Regel?
In Krankenhäusern ist das Stellen von Medikamenten ein kritischer Prozess, der eine hohe Genauigkeit erfordert. In diesem Schritt bereitet das medizinische Personal die verschriebenen Arzneimittel für die Verabreichung an die Patient:innen vor. Für die Gewährleistung der Patientensicherheit ist es daher wichtig, dass Hygienevorschriften und Regeln zur richtigen Medikamentenlagerung eingehalten werden.
Zusätzlich, orientiert sich das ausgebildete Fachpersonal an der 5-R-Regel, die eine inhaltliche Stütze für die Medikamentenkontrolle in Bezug auf den Patienten und die Verabreichung. „R“ steht dabei für „richtig“ und meint:
- Der richtige Patient (the right patient)
- Das richtige Arzneimittel (the right drug)
- Die richtige Dosierung (the right dose)
- Die richtige Applikationsart (the right route of administration)
- Der richtige Zeitpunkt (the right time)
Die 5-R-Regel für das Richten von Medikamenten wird beim Sortieren, Verteilen und Verabreichen von Arzneimitteln angewandt, um Fehler und Verwechslungen zu vermeiden.
Manchmal wird auch von der 6-R-Regel gesprochen. Diese Regel umfasst zusätzlich die richtige Dokumentation, sprich das Festhalten aller Informationen rund um die verabreichten Medikamente. So wird sichergestellt, dass alle Beteiligten während der Behandlung von Patienten über die Medikamente und deren Dosierung, den Zeitpunkt und die Art der Verabreichung Bescheid wissen.
Warum ist die 5-R-Regel so wichtig und wer wendet sie an?
Werden im Umgang mit Arzneimitteln Fehler begangen, sei es in der Dosierung, Dokumentation, Zuordnung oder Einnahme bzw. Verabreichung, kann das schwerwiegende Folgen haben. Aus einer Studie, die 2018 im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht wurde, geht hervor, dass alleine in der Schweiz 8 bis 15 Prozent aller Krankenhauspatienten von einer Falschmedikation betroffen sind. Umso wichtiger ist, gerade im Krankenhaus, ein absolut korrekter Ablauf in der Medikamentenvergabe.
Das Prinzip der 5 Rights of Medication liefert dabei eine entscheidende Orientierung und schließt mehrere Personengruppen ein, die in den Prozess des Medikamentenmanagements involviert sind. Begonnen bei behandelnden Ärzt:innen, die Arzneimittel verordnen und einen Medikamentenplan erstellen, über Krankenhausapotheker:innen bis hin zum Pflegepersonal, welches das Arzneimittel übergibt.
5-R-Regel für Medikamente: Wie unterstützt Apothekenautomatisierung den Umgang mit Arzneimittel?
Automatisierte Prozesse durch einen Kommissionierautomat und das Unit-Doses-Konzept helfen dabei, die 5 Rights of Medication im gesamten Prozess der Medikamentenversorgung im Krankenhaus umzusetzen.
Automatisierte Apothekenlager stellen hierbei einen sicheren Lagerplatz für Arzneimittel dar und unterstützen bei der richtigen Aufbewahrung von Medikamenten in der Zentralapotheke. Gleichzeitig wird der Bestand fortlaufend aktualisiert, um sicherzustellen, dass bei Bedarf rechtzeitig nachbestellt werden kann.
Durch den Unit-Dose-Ansatz kann das Richten und Verabreichen von Medikamenten weiter vereinfacht werden. Alle Informationen, die zur Einhaltung der 5-R-Regel benötigt werden, können den Angaben auf der umverpackten Einzeldosis entnommen werden und erleichtern so den Umgang mit Medikamenten.
Eine elektronische Patientenakte verringert Fehler in der Rezepterstellung
Der digitale Ablauf beginnt damit, dass das ärztliche Personal die Patientenakte elektronisch einsieht und so einschätzen kann, welche Arzneimittel verschrieben werden können und welcher Wirkstoff aufgrund bereits bekannter Unverträglichkeiten oder Vorerkrankungen nicht infrage kommt.
Anschließend werden die notwendigen und verschriebenen Medikamente als Rezept direkt an das verbundene Verordnungssystem übermittelt. Hier sind sie transparent von der Erstellung über die Beschaffung bis hin zur Vergabe für alle Beteiligten einsehbar.
In der Zentralapotheke können die zuständigen Apotheker:innen, die ebenfalls Einblicke in die elektronische Patientenakte haben, das Rezept anschließend prüfen und gegebenenfalls Anpassungsvorschläge unternehmen. Dieser zweite prüfende Blick verhindert zusätzlich, dass ein falsches oder unverträgliches Medikament verordnet und verabreicht wird.